Was ist ein Freistellungsauftrag und warum brauche ich einen?
Der Freistellungsauftrag ist eine schriftliche Anweisung an deine Bank, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag nicht zu besteuern. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 44a Abs. 2 Nr. 1 EStG. Seit 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer: Banken führen auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne automatisch Steuern ab. Der Freistellungsauftrag verhindert diesen Abzug innerhalb des Sparerpauschbetrags.
Im Alltag funktioniert das so: Dein Tagesgeldkonto wirft 500 Euro Zinsen im Jahr ab. Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank davon rund 131 Euro an Steuern ab (26,375 Prozent inklusive Soli). Mit Freistellungsauftrag über 1.000 Euro bekommst du die vollen 500 Euro gutgeschrieben. Erst wenn die Erträge den freigestellten Betrag übersteigen, greift die Besteuerung.
Den Freistellungsauftrag stellst du bei jeder Bank einzeln. Hast du Konten bei mehreren Banken oder Brokern, musst du den verfügbaren Betrag aufteilen – dazu später mehr.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
Der Sparerpauschbetrag beträgt seit 2023 exakt 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner. Davor lag er jahrelang bei 801 Euro bzw. 1.602 Euro. Die Erhöhung um rund 25 Prozent war längst überfällig, denn der Betrag war seit 2009 nicht angepasst worden.
| Zeitraum | Alleinstehende | Ehepaare / Lebenspartner |
|---|---|---|
| 2009 – 2022 | 801 € | 1.602 € |
| Seit 2023 | 1.000 € | 2.000 € |
Der Sparerpauschbetrag deckt alle Arten von Kapitalerträgen ab: Zinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten, Dividenden aus Aktien, realisierte Kursgewinne aus dem Wertpapierhandel, Erträge aus ETF-Sparplänen und Fondsausschüttungen sowie Vorabpauschalen bei thesaurierenden Fonds.
Wie richte ich einen Freistellungsauftrag ein?
Den Freistellungsauftrag stellst du direkt bei deiner Bank – meistens online im Kundenbereich mit wenigen Klicks. Bei den meisten Direktbanken und Online-Brokern funktioniert das über die Kontoeinstellungen unter dem Punkt „Steuerinformationen“ oder „Freistellungsauftrag“. Bei Filialbanken geht es auch per Formular in der Filiale.
Schritt für Schritt
- Im Online-Banking einloggen und den Bereich „Steuern“ oder „Freistellungsauftrag“ aufrufen
- Gewünschten Freistellungsbetrag eingeben (maximal 1.000 € / 2.000 €)
- Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) angeben – seit 2011 Pflicht
- Gültigkeitszeitraum festlegen: unbefristet oder für ein bestimmtes Kalenderjahr
- Bei gemeinsamer Veranlagung: Steuer-ID beider Partner eintragen
- Auftrag bestätigen und Zusammenfassung abspeichern
Der Freistellungsauftrag gilt rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr, sofern er vor Jahresende eingereicht wird. Hast du im laufenden Jahr bereits Steuern auf Kapitalerträge gezahlt, verrechnet die Bank den Freistellungsauftrag rückwirkend und erstattet zu viel einbehaltene Steuer automatisch.
Ein häufiger Stolperstein: Den Freistellungsauftrag ändern oder kündigen kannst du nur bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres. Danach ist er für das Kalenderjahr gesperrt.
Wie verteile ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken?
Wer Konten und Depots bei verschiedenen Banken hat, muss den Sparerpauschbetrag aufteilen – die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Gesamtbetrag von 1.000 Euro (oder 2.000 Euro bei Ehepaaren) nicht überschreiten.
Die Aufteilung ist reine Mathematik: Schätze, bei welcher Bank du die höchsten Erträge erwartest, und weise dort den größten Anteil zu. Hier ein Beispiel:
| Bank / Broker | Erwartete Erträge | Freistellungsauftrag |
|---|---|---|
| Depot beim Online-Broker | ca. 600 € (Dividenden + Kursgewinne) | 650 € |
| Tagesgeldkonto Bank A | ca. 200 € (Zinsen) | 250 € |
| Sparkonto Bank B | ca. 50 € (Zinsen) | 100 € |
| Summe | ca. 850 € | 1.000 € |
Ein kleiner Puffer bei den einzelnen Aufträgen ist sinnvoll, denn die tatsächlichen Erträge weichen oft von der Schätzung ab. Lieber etwas großzügiger verteilen – nicht ausgeschöpfter Freibetrag verfällt einfach und hat keine negativen Folgen.
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteile?
Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank ab dem ersten Euro Kapitalertrag automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ab – insgesamt 26,375 Prozent. Bei Kirchensteuerpflicht kommen je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer dazu, womit der Gesamtabzug auf 27,82 oder 27,99 Prozent steigt.
Das Geld ist nicht verloren. Über die Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) kannst du zu viel gezahlte Steuern zurückfordern. Das Finanzamt prüft dann, ob deine gesamten Kapitalerträge unterhalb des Sparerpauschbetrags liegen, und erstattet den Differenzbetrag.
Trotzdem ist der Freistellungsauftrag die deutlich bessere Lösung: Du sparst dir den bürokratischen Aufwand der Steuererklärung und hast das Geld sofort verfügbar – statt Monate auf die Erstattung zu warten. Bei 1.000 Euro Kapitalerträgen sind das bis zu 264 Euro, die du früher auf dem Konto hast und reinvestieren kannst.
Was ist eine NV-Bescheinigung und wann lohnt sie sich?
Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist eine Alternative zum Freistellungsauftrag für Personen mit sehr geringem Einkommen – typischerweise Studierende, Rentner mit kleiner Rente oder Kinder mit eigenem Depot.
Während der Freistellungsauftrag auf den Sparerpauschbetrag begrenzt ist, stellt die NV-Bescheinigung Kapitalerträge komplett steuerfrei – ohne Obergrenze beim Freistellungsbetrag. Voraussetzung: Das gesamte zu versteuernde Einkommen liegt voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.084 Euro für Ledige).
Die NV-Bescheinigung beantragst du beim Finanzamt. Sie gilt in der Regel für drei Jahre und wird bei der Bank hinterlegt. Wichtig: Wer eine NV-Bescheinigung nutzt, braucht keinen zusätzlichen Freistellungsauftrag – die Bescheinigung deckt alles ab.
Was bringt die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen?
Die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG prüft, ob dein persönlicher Einkommensteuersatz niedriger liegt als die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Falls ja, werden die Kapitalerträge zum niedrigeren Satz besteuert.
Das lohnt sich vor allem für Geringverdiener, Berufseinsteiger und Teilzeitbeschäftigte. Wer ein zu versteuerndes Einkommen unter rund 19.000 Euro hat, zahlt einen Grenzsteuersatz unter 25 Prozent und profitiert von der Günstigerprüfung. Die Prüfung beantragst du über die Anlage KAP in der Steuererklärung – das Finanzamt rechnet automatisch die günstigere Variante aus.
Freistellungsauftrag und Günstigerprüfung schließen sich nicht aus. Der Freistellungsauftrag verhindert den sofortigen Steuerabzug bis 1.000 Euro. Die Günstigerprüfung kann darüber hinaus den Steuersatz auf Erträge oberhalb des Pauschbetrags senken.
Welche typischen Fehler sollte ich vermeiden?
Die 7 häufigsten Fehler beim Freistellungsauftrag
- Keinen Freistellungsauftrag erteilt: Auch bei kleinen Beträgen lohnt er sich – die Einrichtung dauert zwei Minuten.
- Gesamtbetrag überschritten: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro) nicht übersteigen. Das Finanzamt merkt das.
- Alten Freistellungsauftrag vergessen: Wer die Bank wechselt, muss den alten Auftrag widerrufen und bei der neuen Bank einen neuen erteilen.
- Noch den alten Betrag stehen: Seit 2023 gilt der erhöhte Betrag von 1.000 Euro. Wer noch 801 Euro eingetragen hat, verschenkt 199 Euro Freibetrag.
- Keine Steuer-ID angegeben: Ohne Steueridentifikationsnummer ist der Freistellungsauftrag ungültig.
- Ehegatten-Auftrag falsch gestellt: Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag über 2.000 Euro geht nur bei Zusammenveranlagung. Einzelveranlagte Ehepaare brauchen getrennte Aufträge.
- Freistellungsauftrag nach Scheidung nicht angepasst: Nach Trennung muss der gemeinsame Auftrag aufgelöst und in Einzelaufträge umgewandelt werden.
Freistellungsauftrag und Depot: Was gilt für Anleger?
Für Anleger mit Wertpapierdepot ist der Freistellungsauftrag besonders relevant, weil mehrere Ertragsarten zusammenkommen: Dividendenzahlungen, realisierte Kursgewinne beim Verkauf und gegebenenfalls Vorabpauschalen bei Fonds.
Ein Punkt, den viele übersehen: Verluste aus Aktiengeschäften werden bankintern mit Gewinnen verrechnet, bevor der Freistellungsauftrag greift. Wer also in einem Jahr 3.000 Euro Kursgewinne und 2.500 Euro Kursverluste realisiert, versteuert nur den Saldo von 500 Euro – und der liegt unter dem Sparerpauschbetrag.
Bei der Wahl der Anlagestrategie spielt der Freistellungsauftrag ebenfalls eine Rolle: Wer auf Dividendenaktien setzt, schöpft den Freibetrag schneller aus als jemand, der primär auf Kursgewinne mit thesaurierenden Fonds setzt. Letztere lösen erst beim Verkauf oder durch die geringe Vorabpauschale eine Steuerpflicht aus.
Verlustverrechnungstöpfe kurz erklärt
Banken führen zwei getrennte Verlustverrechnungstöpfe: einen für Aktienverluste und einen für sonstige Verluste (Zinsen, Fonds, Zertifikate). Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Sonstige Verluste dagegen mit allen Kapitalerträgen außer Aktiengewinnen. Diese Verrechnung erfolgt automatisch und vor Anwendung des Freistellungsauftrags.
Freistellungsauftrag für Kinder: Worauf müssen Eltern achten?
Jedes Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro – unabhängig vom Freibetrag der Eltern. Wer für den Nachwuchs ein Junior-Depot oder Sparkonto eröffnet hat, sollte einen separaten Freistellungsauftrag auf den Namen des Kindes einrichten. Die Eltern unterschreiben als gesetzliche Vertreter.
Wichtig: Kapitalerträge des Kindes zählen zum Einkommen des Kindes, nicht der Eltern. Solange das Gesamteinkommen des Kindes unter dem Grundfreibetrag liegt, fallen keine Steuern an. Bei größeren Beträgen lohnt sich die bereits erwähnte NV-Bescheinigung.
Ein Fallstrick bei der Krankenversicherung: Kapitalerträge des Kindes können die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse gefährden. Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt 2026 bei 535 Euro monatlich. Wer für das Kind hohe Erträge erwartet, sollte das im Blick behalten.
Wann muss ich den Freistellungsauftrag ändern oder kündigen?
Den Freistellungsauftrag solltest du immer dann anpassen, wenn sich deine finanzielle Situation ändert: Bankwechsel, Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes mit eigenem Depot oder wenn sich deine Kapitalerträge deutlich verschieben.
Konkret musst du handeln bei:
- Bankwechsel oder Depotwechsel: Alten Auftrag widerrufen, neuen bei der neuen Bank erteilen
- Heirat: Einzelaufträge durch einen gemeinsamen Auftrag über 2.000 Euro ersetzen
- Scheidung oder Trennung: Gemeinsamen Auftrag auflösen, Einzelaufträge à 1.000 Euro einrichten
- Kontoschließung: Freigewordenen Betrag auf andere Banken umverteilen
- Deutlich gestiegene Erträge: Verteilung prüfen und gegebenenfalls anpassen
Änderungen sind bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres möglich. Für das Folgejahr kannst du den Freistellungsauftrag jederzeit anpassen.
Freistellungsauftrag in der Steuererklärung: Was muss ich eintragen?
Wer einen Freistellungsauftrag erteilt hat und dessen Kapitalerträge darunter bleiben, muss in der Steuererklärung grundsätzlich nichts angeben. Die Besteuerung ist mit dem Steuerabzug an der Quelle abgegolten – daher der Name Abgeltungsteuer.
Die Anlage KAP musst du ausfüllen, wenn:
- Du die Günstigerprüfung beantragen möchtest
- Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben (z. B. ausländische Dividenden ohne deutschen Steuerabzug)
- Du Verluste zwischen verschiedenen Banken verrechnen willst (bankübergreifender Verlustausgleich)
- Zu viel Steuern einbehalten wurden, weil kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag vorlag
Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag
Kann ich den Freistellungsauftrag rückwirkend erteilen?
Ja, ein Freistellungsauftrag gilt rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr, in dem er eingereicht wird. Die Bank verrechnet bereits einbehaltene Steuern automatisch und erstattet zu viel gezahlte Beträge. Voraussetzung: Der Auftrag muss vor dem 31. Dezember bei der Bank eingehen.
Was passiert, wenn ich den Sparerpauschbetrag überschreite?
Auf den Betrag oberhalb des Sparerpauschbetrags fällt Abgeltungsteuer an (25 Prozent plus Soli und ggf. Kirchensteuer). Die Bank führt die Steuer automatisch ab. Wenn du versehentlich bei mehreren Banken insgesamt mehr als 1.000 Euro freigestellt hast, kann das Finanzamt den zu viel freigestellten Betrag nachfordern.
Gilt der Freistellungsauftrag auch für Kryptowährungen?
Nein. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind keine Kapitalerträge, sondern fallen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Für Krypto-Gewinne gibt es eine eigene Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr (seit 2024). Der Sparerpauschbetrag und der Freistellungsauftrag haben damit nichts zu tun.
Brauche ich einen Freistellungsauftrag, wenn ich nur einen ETF-Sparplan habe?
Ja, auch bei einem einzelnen ETF-Sparplan ist ein Freistellungsauftrag sinnvoll. Bei ausschüttenden ETFs fallen regelmäßig Dividenden an. Bei thesaurierenden ETFs berechnet die Depotbank jährlich eine Vorabpauschale, auf die ohne Freistellungsauftrag Steuern anfallen. Beide Fälle lassen sich mit einem Freistellungsauftrag abdecken.
Wie finde ich heraus, ob ich den alten oder neuen Betrag eingetragen habe?
Logge dich im Online-Banking ein und suche nach „Freistellungsauftrag“ oder „Steuerinformationen“. Dort siehst du den aktuell hinterlegten Betrag. Steht dort noch 801 Euro oder 1.602 Euro, solltest du auf 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro erhöhen. Die meisten Banken haben den Betrag nicht automatisch angepasst.
Kann ich den Freistellungsauftrag auch für ein Gemeinschaftskonto nutzen?
Ja. Bei einem Gemeinschaftskonto von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern kann ein gemeinsamer Freistellungsauftrag über bis zu 2.000 Euro erteilt werden. Voraussetzung ist die Zusammenveranlagung. Beide Steuer-IDs müssen angegeben werden. Ein Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Freistellungsauftrag nutzt nur den Einzelbetrag von 1.000 Euro.
Was ist besser: Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung?
Das hängt vom Gesamteinkommen ab. Der Freistellungsauftrag ist auf 1.000 Euro begrenzt und für die meisten Berufstätigen die richtige Wahl. Die NV-Bescheinigung stellt unbegrenzt frei, setzt aber ein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag voraus. Für Studierende, Kinder oder Rentner mit kleiner Rente ist die NV-Bescheinigung oft günstiger.